Bürger Electronic
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie mit folgenden Zusätzen:

Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich unfrei ab Betrieb Reutlingen jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer Transportversicherung von 0,85% des Warenwertes.
Wir behalten uns jederzeit das Recht der Nachkalkulation vor. Irrtum, Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten. Aus produktionstechnischen und kaufmännischen Gründen ist eine Über,- Unter- bzw. Teillieferung möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einem größeren Auftragsvolumen, Anzahlungen und Teilrechnungen fällig werden.

Zahlungsbedingungen 14 Tage rein netto.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Rücksendungen
Die Kosten für eine Rücklieferung jeglicher Art, auch im Gewährleistungsfall, gehen zu Lasten des Rücksenders, es sei denn, es ist mit Bürger Electronic vorher anders schriftlich vereinbart worden.
Dabei ist auf eine gute Verpackung zu achten: bei leichten Geräten Verpackung plus Umverpackung,
bei schweren Geräten Verpackung auf Palette.

Gewährleistungsbestimmungen
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Es gelten gesonderte eingeschränkte Gewährleistungsbestimmungen für Prototypen, Muster, Kleinserien und Bemusterung für Feldtests, da davon auszugehen ist, dass solche Geräte auch unter ungünstigen Bedingungen betrieben werden. In diesen Fällen wird von Bürger Electronic entschieden, ob eine kostenlose bzw. kostenpflichtige Instandsetzung bzw. Nachbesserung vorgenommen wird.
Erfolgt nach der Prototypenauslieferung eine Folgebestellung des gleichen Gerätes, gilt dies als offizielle Freigabe. Evtl. versteckte Mängel gehen nicht zu Lasten von Bürger Electronic.
Werden die Geräte im Schichtbetrieb genutzt, reduziert sich die Gewährleistung auf ein halbes Jahr.
Wir geben keine Gewährleistung für instandgesetzte bzw. überarbeitete Fremdprodukte.
Wir haften generell nicht für Folgeschäden, die durch unsere Produkte entstanden sind.
Im Gewährleistungsfall einer Baugruppe muss diese zu Lasten des Kunden zu uns geschickt werden. Bürger Electronic entscheidet dann, ob eine Neuproduktion oder eine Instandsetzung erfolgt.

Gesonderte Gewährleistungsregel für kostenpflichtige Software
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate nach Abnahme. Die Abnahme der Software erfolgt spätestens 4 Wochen nach Lieferung, bzw. nach Behebung aller gemeldeten schwerwiegenden Fehler. Ein schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn eine sinnvolle Anwendung nicht möglich ist. Erfolgt 4 Wochen nach Auslieferung keine Meldung eines schwerwiegenden Fehlers, gilt die Entwicklung als abgenommen. Die Abnahme kann nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Fehler verweigert werden. Während der Gewährleistungsfrist werden alle schriftlich gemeldeten Fehler innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben.

Verwendung von Software
Software von Bürger Electronic, darf ausschließlich nur mit Geräten, die bei Bürger Electronic produziert und erworben wurden, benutzt werden. EIne Weitergabe an Dritte ist untersagt und darf nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgen.

Gesonderte Gewährleistungsregel für kostenlose Software
Für die Software, die kostenlos zu den jeweiligen Schnittstellen geliefert wird, gibt es keine Gewährleistung.

Gewährleistung Akkumulatoren
Für Akkumulatoren gelten eingeschränkte Gewährleistungsregelungen. Diese Gewährleistungsregelungen geben wir 1:1 von unserem Zulieferer weiter. In der Regel sind diese Gewährleistungszeiten auf 6 Monate beschränkt.

Rahmenaufträge
Die Lieferzeit eines Rahmenauftrages beträgt im Standard 6 Monate, falls es nicht mit Bürger Electronic schriftlich vorher anders vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen Restbestände innerhalb von 14 Tagen abgenommen werden.
Feste Liefertermine müssen definiert werden, wenn diese nicht einghalten werden, werden die Restbestände marktüblich verzinst.

Bei länger laufenden Aufträgen behalten wir uns vor, Zwischenkalkulationen durchzuführen.

Neukunden
Neukunden werden per Nachnahme bzw. Vorkasse beliefert.

Produkte

Da es bei unserer Produktvielfalt unmöglich ist, Fertigungsprodukte auf Lager zu produzieren, fertigen wir ausschließlich auftragsbezogen. Trotz dieses Umstandes sind wir in der Lage, kurze Lieferzeiten zu realisieren.

Stornierung
Stornierung eines Auftrages in Absprache mit Bürger Electronic:
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber 1 Tag nach Auftragsvergabe storniert, können bis zu 50% des Auftragsvolumens als Stornogebühren anfallen.

Hinweis
Mündliche Vereinbarungen, insbesondere fernmündliche Absprachen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Wir untersagen hiermit ausdrücklich die Weitergabe des Schriftverkehrs, auch in Auszügen oder geändert, z.B. zum Abdecken der Preise, an Dritte. Der Kunde erklärt sich automatisch mit Auftragsvergabe einverstanden, dass er in regelmäßigen Abständen Informationsmails von Bürger Electronic erhält, es sei denn, er widerruft dies schriftlich.


Mindestabnahmemenge:
Mindestabnahmemenge bei Produkten unter 60 Euro = 3 Stück
Mindestabnahmemenge bei Produkten unter 120 Euro = 2 Stück

Ausnahme: Geräteserie IL & MIL.

Entsorgung:
Unsere Verpackungen bestehen überwiegend aus umweltverträglichen Materialien, die den örtlichen Recyclingstellen zugeführt werden sollten.
Unsere Produkte gehören nicht in die normale Müllentsorgung (Hausmüll).
Soll ein Gerät entsorgt werden, so senden Sie es bitte zur fachgerechten Entsorgung an uns zurück.

Entwicklungen:
Die Entwicklungsrechte gehen nur dann auf den Kunden über, wenn dieses vorher schriftlich festgehalten wurde. Ansonsten haben unsere Kunden nur das Nutzungsrecht. Bürger Electronic kann das erworbene "know-how" auch in andere Projekte einfließen lassen. Entwicklungen dürfen nur von Bürger Electronic produziert und vertrieben werden, außer es wurde anders schriftlich vereinbart.

Kundeninformationen:
Jeder bei uns angelegte Kunde erhält in regelmäßigen Abständen per Fax, Email oder schriftliche Informationen über Bürger Electronic. Falls dies nicht gewünscht ist, reicht eine kurze Mitteilung per Telefon, Fax oder Email. Wir nehmen Sie dann sofort aus dem Verteiler.


Vorortservicevertrag:
Um Produktionsstillstände zu vermeiden bzw. zu minimieren, gibt es die Möglichkeit Wartungsverträge, die individuell auf den Kunden zugeschnitten sind, abzuschließen.
Diese müssen zusätzlich zum Auftrag abgeschlossen werden.

 

 
Irrtum, Druckfehler und
technische Änderungen vorbehalten
letzte Änderung 10.05.2010
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